-

@ Klaus Stein
2025-05-19 16:52:39
nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnddaehgu3wwp6kyqpq6zxspsr83lj7jh78dwqqsdnsjgrcffvxtcfgkg09egn3cgaxj7rsq23ewm
Ich hätte das „in der BRD“ an mehr als einer Stelle schreiben sollen, das ist korrekt. Der § 175 blieb auch in der DDR bis zur Strafrechtsreform erhalten, wenngleich er in den 60ern wohl kaum noch angewandt wurde, und auch das neue DDR Strafgesetzbuch von 1968 hatte einen § 151, der dem BRD § 175 von 1973 entsprach.
Rechtlich waren Frauen fast seit Beginn der DDR da wesentlich bessergestellt, wobei auch die SED das Motto vertrat „Die Frauenfrage ist der Klassenfrage untergeordnet und löst sich mit ihr selbsttätig auf“, und das Leipziger Institut für Bedarfsforschung noch 1965 feststellt, daß Frauen 90 % der Haushaltsarbeit leisten.
Aber da bin ich weit weniger qualifiziert und kann nur aus angelesenen Quellen zitieren.