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@ Radio München
2025-05-19 11:54:53Ohne Meinungsfreiheit keine Pressefreiheit. Wo also Regierungen und deren mitunter als NGO getarnte Handlanger die Meinungsfreiheit einschränken, beschneiden sie auch die Pressefreiheit. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Wirklich? Was ist mit dem EU-weit geltende Digital Services Act (deutsch: Gesetz über digitale Dienste)? Laut politischem Establishment dient dieses Gesetz dem „Kampf gegen Desinformation und Hassrede“. Doch wer bestimmt, was Desinformation ist? Zählen dazu beispielsweise auch Aussagen von Gesundheitsministern über nicht vorhandene Nebenwirkungen von Covid-Impfungen? Und Wahlversprechen, die derjenige nur gemacht, um an Stimmen zu kommen, aber die Versprechen nie umsetzen wollte? Und was ist mit dem schwammigen Begriff „Hassrede“? Der Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel schreibt: „Unser Strafgesetzbuch kennt den Begriff gar nicht.“ Dafür öffnet es staatlicher Willkür eine weitere Tür.\ In der Rangliste zur Pressefreiheit, die jedes Jahr von Reporter ohne Grenzen erstellt wird, finden diese Punkte kaum Beachtung. Keine Überraschung für unseren Autor, den Medienwissenschaftler Michael Meyen. Hören Sie seinen Beitrag „Der Westen gewinnt immer“, zuerst erschienen auf der Website der Freien Akademie für Medien und Journalismus sowie als Video verfügbar: www.freie-medienakademie.de/medien-plus…leerstellen und www.youtube.com/watch?v=Vp5YlGfJAm8
Sprecherin: Sabrina Khalil
Bild: ChatGPT im Auftrag von Radio München