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2025-05-21 04:26:57
Anti-Spiegel (Artikel)
Repression
Was die Verhängung von Sanktionen gegen Thomas Röper bedeutet
Der 20. Mai markiert das endgültige Ende des sogenannten Rechtsstaats in der EU, denn die Verhängung von Sanktionen gegen einen deutschen Staatsbürger bedeutet die Aufhebung seiner Bürgerrechte ohne Vergehen, Anklage und Gerichtsurteil De facto wurde ein Berufsverbot und eine Enteignung beschlossen.
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von Anti-Spiegel
20. Mai 2025 18:05 Uhr
Es hat sich bestätigt, dass die EU Thomas Röper (also mich, den Betreiber des Anti-Spiegel) auf die 17. EU-Sanktionsliste gesetzt hat. Diese Sanktionen bedeuten laut dem „BESCHLUSS (GASP) 2024/2643 DES RATES“ der EU erstens, dass ich nicht mehr in EU-Länder einreisen darf. Für die Regelung gibt es eine Ausnahme, die lautet, dass die Bundesrepublik Deutschland selbst entscheiden darf, ob ich noch nach Deutschland einreisen darf. Für alle anderen EU-Staate gilt für mich nun eine Einreisesperre.
Zweitens bedeutet das für mich laut dem Beschluss:
„Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum (von Thomas Röper) stehen oder von (Thomas Röper) gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.“
Und es bedeutet weiter für alle anderen Menschen:
„(Thomas Röper) dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.“
Im Klartext: Ich darf in die EU nicht mehr einreisen, all mein Vermögen in der EU wird mir entzogen und niemand darf mir Gelder zur Verfügung stellen. Daher hier noch einmal der Hinweis, dass ich allen Spendern dringend rate, mir erst einmal nichts mehr zu spenden, weil sie sich damit der Umgehung von Sanktionen schuldig machen, was laut EU eine Straftat ist, wobei die EU bei Einführung dieser Straftat als Hinweis an die Mitgliedsstaaten, die das in ihre Strafgesetze implementieren müssen, geschrieben hat:
„Ein vorsätzlicher Verstoß gegen Sanktionen muss jedoch zu einer Freiheitsstrafe als Höchststrafe führen.“
Willkür und Repression anstatt Rechtsstaat
Man muss das sacken lassen. Sanktionen sind reine Willkür, denn sie werden gegen Personen wegen deren Tätigkeit oder Meinungen verhängt, obwohl die Tätigkeit und Meinung nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Man kann das bei Ausländern vielleicht noch tun, schließlich hat jedes Land das Recht, zu entscheiden, wen es einreisen lassen will. Das Einfrieren von Vermögen hingegen verstößt gegen den in Artikel 14 Grundgesetz verankerten Schutz von Privateigentum. Absatz 1 des Artikels lautet:
„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“
Sanktionen sind aber keine Gesetze, Gesetze werden vom Bundestag erlassen, nicht von den EU-Außenministern, die das 17. Sanktionspaket heute in Kraft gesetzt haben.
Die Sanktionierung eines Deutschen bedeutet, dass für ihn im Grundgesetz verbriefte Rechte nicht mehr gelten. Und die Grundlage dafür ist in meinem Falle nicht, dass ich gegen ein Gesetz verstoßen habe, dafür angeklagt und von einem Gericht verurteilt wurde, nein, die Grundlage ist ein Beschluss der EU-Bürokratie.
In der EU – und damit auch in Deutschland – gilt nicht mehr der Rechtsstaat, sondern die EU – und damit auch Deutschland – ist nun ganz offiziell zu einem repressiven Willkürstaat geworden.
Faktisches Berufsverbot
Es geht nämlich noch weiter. De facto wurde gegen mich ein Berufsverbot verhängt, natürlich auch ohne dass mir Gesetzesverstoß vorgeworfen wurde, ohne dass ich angeklagt und von einem Gericht verurteilt wurde. In der Presseerklärung der EU zu den neuen Sanktionen klingt das so:
„Darüber hinaus wird der Rat angesichts der systematischen, internationalen russischen Kampagne der Medienmanipulation und Verdrehung von Tatsachen, die auf die Destabilisierung der Nachbarländer und der EU abzielt, nun die Möglichkeit haben, den russischen Medien, die unter der Kontrolle der russischen Führung stehen, die Sendelizenzen zu entziehen und ihnen die Ausstrahlung ihrer Inhalte in der EU zu verbieten.
Im Einklang mit der Charta der Grundrechte werden die heute vereinbarten Maßnahmen die betroffenen Medienunternehmen und ihre Mitarbeiter nicht daran hindern, in der EU andere Tätigkeiten als Ausstrahlung auszuüben, beispielsweise: Recherchen und Interviews.“
Wie soll man das verstehen? Mir wird nun wohl die „Ausstrahlung“ meiner Inhalte verboten. Ob also bald der Anti-Spiegel in der EU gesperrt wird oder ob YouTube demnächst alle Sendungen mit mir löscht, die zusammengenommen wohl schon über 20 Millionen Klicks haben, werden wir sehen. Vielleicht wird auch mein Telegram-Kanal für alle User, die bei Telegram mit europäischen Sim-Karten angemeldet sind, unsichtbar gemacht. Wer meine Inhalte weiterhin lesen und sehen will, sollte sich für alle Fälle im Umgang mit VPN üben.
Und wie und wozu sollte jemand „Recherchen und Interviews“ machen, wenn er sie danach nicht ausstrahlen kann? Das zeigt, wie absurd es ist, dass die EU ihre Willkür auch noch mit der Charta der Grundrechte zu rechtfertigen versucht.
Das ist nichts anderes als ein Berufsverbot und Zensur, also genau das, was die EU anderen Ländern vorwirft, oder was es – wie wir in Geschichtsbüchern lernen – angeblich nur in den dunklen Zeiten der deutschen Geschichte gegeben hat. Nein, das gibt es genau jetzt in der EU. Und es wird immer weiter verschärft.
Übrigens widersprechen sich hier die Dokumente der EU, denn in dem oben genannten Beschluss 2024/2643, nach dem ich sanktioniert wurde, steht nichts von einer Einschränkung der „Ausstrahlung“ meiner Inhalte. Darin wird nur das Einreiseverbot in die EU, das Einfrieren meines Vermögens und das Verbot, mir irgendwelche Mittel zukommen zu lassen erwähnt, während in der Presseerklärung auch das Verbot der Ausstrahlung von Inhalten genannt wird.
Und das ist reine Willkür, weil mir kein Gesetzesverstoß vorgeworfen wird, weil keine Anklage erhoben wurde und kein Gericht mich für irgendetwas schuldig gesprochen hat. Aber ich wiederhole mich…
Einreiseverbot in die EU
Manche freie Medien sprechen von einer regelrechten „Ausbürgerung“, weil mir auch die Einreise in die EU untersagt ist und damit sei auch eine Einreise nach Deutschland gemeint. Das stimmt jedoch nicht ganz. Tatsächlich wurde mir – und allen anderen, die nach diesen Bestimmungen sanktioniert wurden – die Einreise in die EU untersagt. Das steht in Absatz 1 des Beschlusses 2024/2643 des EU-Rates, aber es gibt eine Ausnahme für EU-Bürger, die in Absatz 2 zu finden ist:
„Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.“
Im Klartext: Ich darf wohl nach Deutschland einreisen, aber dabei darf ich nicht durch andere EU-Länder reisen, auch nicht durch deren Luftraum. Nur wie soll ich dann nach Deutschland kommen? Über die Ostsee schwimmen?
Da ich nicht vorhatte, nach Deutschland zu kommen, ist mir das egal, aber es zeigt, wie absurd die EU-Sanktionen sind.
Was das für andere Regierungskritiker bedeutet
Und es zeigt noch etwas: Wenn die EU morgen anfängt, andere Regierungskritiker zu sanktionieren, die in der EU leben, dann haben die ein Problem. Ihre Konten werden eingefroren und sie müssen, so steht es in Beschluss 2024/2643, bei ihrem Heimatland darum betteln, dass ihnen erlaubt wird, einen kleinen Teil ihres eigenen (aber dann von der EU eingefrorenen) Geldes für den Lebensunterhalt nutzen zu dürfen. Das klingt in Artikel 2, Absatz 3 Punkt a des Beschluss 2024/2643 so:
„(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
a) zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, einschließlich für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, notwendig sind“
Im Klartext dürfte jemand, der in der EU lebt und sanktioniert wird, sein Land nicht mehr verlassen, weil er nicht durch andere EU-Staaten reisen darf und auch nicht mit dem Flugzeug über andere EU-Staaten fliegen darf. Wer also beispielsweise in Österreich wohnt, wäre dort gefangen – und müsste bei seiner Regierung darum betteln, mit seinem eigenen Geld zumindest Lebensmittel kaufen zu dürfen.
Da hätten Deutsche noch Glück, die könnten zumindest versuchen, sich in Norddeutschland auf ein Segelboot zu setzen und ins Nicht-EU-Ausland zu segeln. Und ich bin sicher, dass die EU mit den Sanktionen gegen Alina Lipp und mich nur den ersten Testballon gestartet hat und sehr bald beginnen wird, auch andere Regierungskritiker – wieder ohne jedes Gerichtsverfahren – zu sanktionieren und ihnen damit ihre elementaren Bürgerrechte zu entziehen oder sie zumindest massiv zu beschneiden.
Die offizielle Begründung
Lustig finde ich die Begründung, mit der die EU meine Sanktionierung erklärt:
„Thomas Röper ist ein deutscher Blogger. Durch sein Netzwerk von Online-Kanälen unter der Bezeichnung ‚Anti-Spiegel‘ verbreitet er systematisch Fehlinformationen über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und spricht der ukrainischen Regierung die Legitimation ab, insbesondere im Hinblick auf die Manipulation der öffentlichen Meinung in Deutschland in Bezug auf Unterstützung für die Ukraine.
Darüber hinaus legitimierte er die illegale Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland, indem er als ‚Wahlbeobachter‘ fungierte und an einer Kampagne zur Förderung des illegalen Referendums Russlands über die Abspaltung der von Russland besetzten Gebiete von der Ukraine teilnahm. Außerdem diente er als Sprecher für die Regierung der Russischen Föderation zur Verbreitung russischer Propaganda-Narrative, unter anderem bei VN-Treffen nach der Arria-Formel.
Thomas Röper ist daher beteiligt am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme und unterstützt diesen, und er erleichtert einen bewaffneten Konflikt in einem Drittland.“
Mir wird also vorgeworfen, „systematisch Fehlinformationen“ über den Ukraine-Krieg zu verbreiten. Die EU legt fest, was die Wahrheit ist, und wer dazu öffentlich eine andere Meinung vertritt, wird sanktioniert und entrechtet.
Weiter wird mir vorgeworfen, Beobachter bei den Referenden in den neuen russischen Gebieten gewesen zu sein. Aber gibt es dagegen ein Gesetz? In der Ukraine vielleicht, aber in der EU? Nein.
Und mir wird vorgeworfen, bei der UNO als Experte und Zeuge für ukrainische Kriegsverbrechen ausgesagt zu haben. Seit wann ist eine Aussage bei der UNO strafbar?
Man sieht, es gibt keine gesetzliche Grundlage für die von der EU beschlossenen Maßnahmen, sie sind reine Willkür. Und darum kann es morgen auch jeden anderen Regierungskritiker in der EU treffen. Nur hätte das für die weit schlimmere Folgen als für mich, der ich nicht in der EU lebe.
Willkommen im Europa der willkürlichen Repression Andersdenkender.
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Quellen & Links
Autor: Anti-Spiegel
Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.
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