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@ Peter
2025-04-29 13:24:06Am 11. April 2022, einem sonnigen Frühlingstag, schaute ich gegen 11 Uhr seit langem wieder einmal bei Roßleben an der Unstrut mit Muße in den Himmel. Gemeinsam mit Regina, meiner Frau. Wir sind jetzt im Ruhestand – und hatten uns im Jahr 1974 unter dem Himmel von Roßleben verliebt.
Was wir da sahen, können Sie im Titelbild oben nachvollziehen. Überrascht beobachteten wir ein Weile, was da passiert, doch die Streifen, offenkundig von Flugzeugen hinterlassen, lösten sich nicht auf, sondern verbanden sich allmählich zu einem zusammenhängenden Dunstschleier, festgehalten im folgenden Foto:
Überrascht waren wir, weil wir vor knapp 50 Jahren am gleichen Himmel zwar auch schon Flugzeuge gesehen hatten, die hatten allerdings nicht derartige von Horizont zu Horizont reichenden Spuren hinterlassen. Einige Tage später gelang mir eine Aufnahme, die einen von anno dazumal vertrauten Kondensstreifen eines Flugzeuges zeigt:
Gemeint ist die senkrecht in der Bildmitte verlaufende kurze Spur. Darunter der waagrechte Streifen zeigt das heute eher übliche Bild.
Als neugieriger Mensch bat ich das für solche Fragen zuständige Bundesumweltamt um Auskunft, wie diese Himmelserscheinungen zu erklären sind. Hier die Fragen, die ich mit den Fotos an das Umweltbundesamt gesendet habe:
1. Seit wann genau hinterlassen Flugzeuge über deutschem Luftraum Spuren, welche länger als 5 Minuten am Himmel sichtbar sind, sich ausbreiten und in Form von Dunstschleiern über Stunden am Himmel verbleiben?
2. Inwieweit wurde die Durchführung entsprechender Beschlüsse, welche die beobachtbare Schleierbildung herbeiführen, von demokratischen Gremien unseres Landes, z.B. dem deutschen Bundestag, genehmigt?
3. Welche Entscheidungsträger in unserem Land sind für diese Vorgänge verantwortlich?
4. Gibt es in diesem Zusammenhang internationale Geoingeneering-Programme, an denen Deutschland beteiligt ist? Wenn ja, welche sind das?
5. Was ist Ihnen über Partikel bzw. Substanzen bekannt, welche die langandauernde Sichtbarkeit dieser Schleier verursachen?
6. Was ist Ihnen über Folgeschäden durch die offenkundige Beeinflussung der Lichteinstrahlung oder durch Herabsenken von Partikeln bzw. Substanzen in diesen Schleiern auf Pflanzen, Tiere und Menschen bekannt?
7. Welche Möglichkeiten sehen Sie in Ihrem Amt, zur wissenschaftlichen Aufklärung und ggf. Beendigung dieser Dunstschleier-Aktivitäten beizutragen?
Hier die Antwort des Bundesamtes:
Sehr geehrter Herr Professor, danke für Ihre Anfrage.
Aus unserer Sicht handelt es sich bei Ihren Beobachtungen um Kondensstreifen. Sie entstehen in hinreichend kalter Atmosphäre als Folge der Wasserdampfemissionen aus Flugzeugtriebwerken. Bei niedriger Feuchte lösen sich Kondensstreifen rasch wieder auf. Ist die Atmosphäre jedoch hinreichend feucht, können Kondensstreifen länger existieren und weiter wachsen. Unter geeigneten Bedingungen können sie sich zu großflächigen Zirruswolken, die im Falle einer solchen Entstehungsgeschichte Contrail-Cirrus heißen, entwickeln. Contrail-Cirrus ist dann nicht mehr von natürlichen Zirren unterscheidbar, falls nicht seine gesamte Entstehungsgeschichte beobachtet wurde.
Nehmen Zirruswolken, die optisch sehr dünn sein können, eine große Fläche ein, erscheint dem Beobachter der Himmel milchig weiß. Im Mittel sind rund 0,06 Prozent der Erde mit (linienförmigen) Kondensstreifen bedeckt. Gegenden mit hohem Flugverkehrsaufkommen erreichen deutlich höhere Bedeckungsgrade. So lag Mitte der neunziger Jahre der Wert für Europa bei 0,5 Prozent. Der Bedeckungsgrad durch Contrail-Cirrus ist noch nicht bekannt. Erste Schätzungen liefern Werte, die etwa zehnmal so groß sind wie der Bedeckungsgrad mit linienförmigen Kondensstreifen.
Altern Kondensstreifen, bleiben sie nicht glatt, sondern können Formen bilden. Dieser Vorgang ist ein lange bekanntes Phänomen und eine Folge der Turbulenz, die in der Atmosphäre allgegenwärtig ist. Diese Formen lassen sich auch durch Modellsimulationen reproduzieren.
Mehrere Kondensstreifen nebeneinander entstehen zum Beispiel dadurch, dass Flugzeuge festen Routen folgen und die Windrichtung in der Höhe von der Flugroute abweicht. Die Kondensstreifen verschieben sich dadurch seitlich. An Knotenpunkten der Flugrouten können sich Kondensstreifen unterschiedlicher Orientierung bilden. Als Folge der Verschiebung der Kondensstreifen können dann auch rautenförmige Muster entstehen. Da Windrichtung und -geschwindigkeit praktisch nie gleich sind, entstehen aus vormals geraden Mustern gekrümmte Formen. Außerdem fliegen Flugzeuge nicht immer nur geradeaus, sondern auch Kurven, insbesondere während Warteschleifen in Flughafennähe. In diesem Fall können gekrümmte Kondensstreifen entstehen.
Nähere Informationen zur Bildung von Kondensstreifen gibt das DLR auf folgender Internetseite: http://www.dlr.de/pa/desktopdefault.aspx/tabid-2554/3836_read-5746/
Uns sind die Vorschläge, die unter dem Stichwort Geo-Engineering oder Climate-Engineering zusammengefasst werden, bekannt. Wir haben dazu bereits 2011 eine umfassende Broschüre veröffentlicht.
In dieser Broschüre stellen wir auch die großen Risiken, die mit Geo-Engineering verbunden wären, ausführlich dar. Es gibt in Deutschland auch keinerlei Planungen staatlicher Institutionen zur Durchführung von Geo-Engineering. Die existierenden Vorschläge zum Geo-Engineering sind zum größten Teil nicht ausgereift und werden auch in der Praxis nicht angewendet. Es ist nicht geklärt, welche schwerwiegenden, unerwünschten Nebenwirkungen auftreten könnten. Zudem gibt es gar keine ausreichende rechtliche Basis für Geo-Engineering. Wörtlich heißt es in unserer Broschüre auf Seite 4: „Angesichts der Tragweite von Geo-Engineering-Maßnahmen und den großen Unsicherheiten bei der Abschätzung von Folgen im komplexen Erdsystem rät das UBA aus Vorsorgegründen zu größter Zurückhaltung und bis zu einer deutlichen Verbesserung des Wissens um die Interdependenzen zwischen Geoprozessen zu einem Moratorium für den Einsatz solcher Maßnahmen.“ (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geo-engineering-wirksamer-klimaschutz-groessenwahn)
Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Team Bürgerservice, Umweltbundesamt, Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßlau
Da ich kein Wolken-Forscher werden mag, überlasse ich Ihnen gern das Urteil über meine Fragen und die Passung der Antworten seitens unserer Regierungsbehörde.
Spannend ist heute, drei Jahre nach diesem kleinen Briefwechsel (erstmals veröffentlicht im April 2022 auf der Plattform der Zukunftskommunen), dass vom Senat des US Bundesstaates Florida am 3. April 2025 ein Gesetz verabschiedet wurde, welches das Versprühen von Chemikalien durch Flugzeuge unter Strafe stellt. Hier ein kurzer Auszug:
Verbot von Geoengineering und wetterverändernden Aktivitäten
(1) Die Injektion, Freisetzung oder Dispersion von Chemikalien, chemischen Verbindungen, Substanzen in die Atmosphäre innerhalb der Grenzen dieses Staates zu dem Zweck der Beeinflussung von Temperatur, Wetter, Klima oder um die Intensität des Sonnenlichts zu beeinflussen, ist verboten.
(2) Jede Person, jede öffentliche oder private Körperschaft, die eine Geo-Engineering-Aktion oder Wetterbeeinflussung unter Verstoß gegen dieses Verbot durchführt, macht sich schuldig eines Verbrechens dritten und zweiten Grades, auf das eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Dollar fällig wird. ... Luftfahrzeugbetreiber oder Fluglotsen, die ein Verbrechen dritten Grades dieser Art begehen, werden bestraft mit einer Geldstrafe von bis zu $5.000 und bis zu 5 Jahren Gefängnis.
Den kompletten Text können Sie hier nachlesen. In Tennessee sowie in über 20 weiteren US Bundesstaaten sind ähnliche Gesetze auf dem Weg. Jetzt dürfen wir neugierig sein, wie die Rotkäppchen - Story in anderen Ländern, z.B. in Deutschland weitergeht.
Dieser Beitrag wurde mit dem Pareto-Client geschrieben.